Aktuelles

Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.

Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!

 

Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012

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Online seit
28.12.2011

Gemäß der Pressemitteilung Nr.36/2011 vom 12.12.2011 des Oberlandesgerichts Düssel­dorf gelten für 2012 die gleichen Unterhalts­beträge und Selbst­behalts­sätze wie schon 2011.


Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetz­liche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und Deutschen Unter­halts­leitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.


Die gegenüber 2011 inhaltlich unveränderte Düsseldorfer Tabelle 2012 steht auf unserer Website selbstverständlich zur Ansicht und zum Download bereit.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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