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Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!
Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode
Online seit
04.03.2011
Während der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.07.2008 (BGHZ 177, 356) den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ermittelt hat indem die Einkünfte des geschiedenen Ehegatten, des Unterhaltsschuldners und dessen neuen Ehepartner zusammengefasst und dann durch 3 geteilt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser sogenannten Dreiteilungsmethode eine Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz festgestellt.
Als Folge dieser Entscheidung kann eine Vielzahl geschiedener und unterhaltsberechtigter Ehepartner auf eine höhere Bemessung des Unterhalts hoffen.
Sollten Sie hierzu weitere Informationen wünschen, beraten wir Sie gerne.

