Aktuelles
Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!
Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt endet nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes
Online seit
14.02.2012
Entgegen einer weitläufigen Auffassung endet der Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern auf Zahlung von Kindesunterhalt nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange das Kind bedürftig ist. Er ist an keine bestimmten Altersgrenzen gebunden.
» weiterKeine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012
Online seit
28.12.2011
BGH stärkt Rechte der Väter von „Kuckuckskindern”
Online seit
18.11.2011
Elf von 1.000 Ehen im Jahr 2010 geschieden
Online seit
29.10.2011
10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz
Online seit
14.09.2011

